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Was ist das Qualitätszeichen?


Lwe BW als Trennelement


Das Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg (QZBW) ist ein Gütesiegel für Produkte, die nach besonderen produktspezifischen Anforderungen erzeugt und verarbeitet wurden. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.  Das Qualitätszeichen ermöglicht so den Verbraucherinnen und Verbrauchern, qualitativ hochwertige Produkte mit einer nachvollziehbaren Herkunft zu erkennen. Das Gütesiegel gibt es derzeit für 41 Produktbereiche.

Das Qualitätszeichen steht für:

Bei verarbeiteten oder zusammengesetzten Produkten, welche mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg ausgezeichnet sind, stammen 90% der Zutaten aus Baden-Württemberg (ausgenommen Wasser und Kochsalz). Monoprodukte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg stammen zu 100% aus Baden-Württemberg.

Das Zeichen gibt es mit oder ohne Herkunftshinweis:

 

1. Mit Herkunftshinweis Baden-Württemberg

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Das Qualitätszeichen mit Herkunftshinweis Baden-Württemberg ist ein Gütesiegel für Produkte, die nach den produktspezifischen Grund- und Zusatzanforderungen in Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden.

2. Mit Herkunftshinweis außerhalb Baden-Württembergs

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Die Teilnahme an der Qualitätsregelung steht generell allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union offen.

Das Gütesiegel steht dann für Produkte, die nach den produktspezifischen Grund- und Zusatzanforderungen in einer definierten Herkunftsregion außerhalb Baden-Württembergs (z. B. Rheinland-Pfalz, Saarland, Frankreich) erzeugt und verarbeitet wurden.

3. Ohne Herkunftshinweis

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Auch ohne Herkunftshinweis ist die Nutzung des Qualitätszeichens möglich: Das Qualitätszeichen ohne Herkunftshinweis ist ein Gütesiegel für Produkte, die nach den produktspezifischen Grund- und Zusatzanforderungen erzeugt und verarbeitet wurden, aber keiner bestimmten Herkunft zugeordnet werden.

 

Informationen zu den weitergehenden Qualitätsanforderungen und zur Nutzung des Programms:

Qualitätskriterien

Die Bestimmungen des Qualitätszeichens legen für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse und Verarbeitungsprodukte in produktspezifischen Grund- und Zusatzanforderungen verbindliche Kriterien fest, die beim Anbau bzw. der Erzeugung sowie der Verarbeitung eingehalten werden müssen (Prozess- und Produktqualität). Diese Anforderungen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Dazu gehören u. a.:

  • Erfüllung der Anforderungen an eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“.
  • Besondere Anforderungen an Vermarktungsnormen im Bereich Obst und Gemüse (z. B. nur EU-Vermarktungsnorm Extra, I oder entsprechende UNECE-Normen).
  • Erhöhte Qualitätsanforderungen bei Rind-, Schweine-, Lamm- und Geflügelfleisch.
  • Verpflichtende Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen und Rückstandsmonitoring.
  • Verbot der Fütterung von Fischmehl.
  • Verbot der Klärschlammdüngung.
  • Bevorzugter Einsatz nützlingsschonender Mittel, Unkrautbekämpfung vorzugsweise mechanisch.
  • Verwendung von Futtermitteln aus überwiegend eigener betrieblicher Erzeugung.
  • Abschluss eines Betreuungsvertrags mit einem Hoftierarzt.
  • Max. Transportzeiten von vier Stunden für Tiere zum Schlachthof.

Herkunftshinweis

Werden Produkte mit dem Qualitätszeichen mit Herkunftshinweis gekennzeichnet, gelten folgende Anforderungen:

  • Monoprodukte wie z. B. Kartoffeln oder Fleisch müssen in der bezeichneten Herkunftsregion, z. B. in Baden-Württemberg nach den Anforderungen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg erzeugt werden.
  • Bei verarbeiteten Produkten gilt dies für die in der Produktkennzeichnung genannten Zutaten. In der Summe müssen mindestens 90 % der Rezepturbestandteile in verarbeiteten Produkten den Herkunftsanforderungen entsprechen.
  • Tiere müssen in der bezeichneten Region aufgezogen und geschlachtet werden, für den Tierzukauf z. B. von Ferkeln gelten spezifische Regeln.

Grund- und Zusatzanforderungen pflanzlicher Bereich
Grund- und Zusatzanforderungen tierischer Bereich

Organisatorischer Aufbau

Zeichenträger

Zeichenträger des Qualitätszeichens Baden-Württemberg ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Der Zeichenträger ist für die Inhalte und die Weiterentwicklung des Zeichens verantwortlich. Er entscheidet über die Lizenzvergaben. Eine Übertragung des Systems auf einen anderen Mitgliedstaat oder eine Region der EU ist mittels eines Vertrages mit dem MLR möglich. Durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird der Mitgliedstaat bzw. die Region zum nachgeordneten Zeichenträger. An einer Übertragung des Systems interessierte Mitgliedstatten oder Regionen können sich beim

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 22 – Vermarktung, Marketing, Ernährungswirtschaft
Kernerplatz 10 70182 Stuttgart

Ansprechpartner: Herr Bruno Krieglstein, Tel.: 0049 711 126-2112, E-Mail: bruno.krieglstein@mlr.bwl.de

über die Möglichkeiten der Übertragung informieren. Sofern keine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Mitgliedstaat oder einer Region der EU und dem MLR abgeschlossen werden kann, vergibt das MLR auf Antrag die Lizenz direkt an Lizenznehmer in den betreffenden Regionen oder Mitgliedstaaten.

Lizenznehmer

Das MLR vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens durch Lizenzvertrag an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft, die die Überwachung der für die Nutzung des Zeichens geltenden Bestimmungen gewährleisten können.

Interessenten an einer Lizenznehmerschaft beantragen diese schriftlich beim Zeichenträger:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 22 – Vermarktung, Marketing, Ernährungswirtschaft
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart

Derzeit gibt es folgende Lizenznehmer.

Zeichennutzer

Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Qualitätszeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen. Dazu schließen sie mit einem Lizenznehmer je nach Produktbereich einen Zeichennutzungsvertrag ab und werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden. Sie verpflichten sich, die allgemeinen und produktbereichsspezifischen Anforderungen und Regeln des Qualitätszeichens bei der Verarbeitung und der Vermarktung jederzeit einzuhalten. Derzeit nutzen rund 500 Zeichennutzer das Qualitätszeichen Baden-Württemberg für ihre Produkte (Stand Januar 2016).
Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Qualitätszeichens haben, beantragen diese schriftlich bei einem der Lizenznehmer.

Gerne beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBW Marketinggesellschaft.

Erzeuger

Erzeuger sind Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Qualitätszeichens produzieren. Sie verpflichten sich, die Regeln des Qualitätszeichens bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten. Derzeit sind etwa 6.500 landwirtschaftliche Betriebe in das Qualitätszeichen Baden-Württemberg als Erzeuger eingebunden (Stand Januar 2016).

Wie kann man als Erzeuger am Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen?

Erzeuger schließen mit einem Lizenznehmer eine Teilnahmevereinbarung ab und werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden. Gerne beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBW Marketinggesellschaft.

Kontrollsystem

Das Kontrollsystem für das Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg umfasst drei Stufen:

  • Betriebliche Eigenkontrollen
  • Neutrale Kontrollen
  • Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle)

Betriebliche Eigenkontrollen

Alle teilnehmenden Erzeuger und alle Zeichennutzer sind verpflichtet, ihre Betriebe anhand von spezifischen Checklisten regelmäßig selbst zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion erfüllt werden.

Neutrale Kontrollen

Neutrale Kontrollen erfolgen in vorgegebenen Abständen und in Stichproben durch zugelassene neutrale Prüfeinrichtungen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz in einem Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben. Die neutralen Kontrollen werden nach vorgegebenen Kontrollschemata von allen Prüfeinrichtungen grundsätzlich in gleicher Weise durchgeführt.

Link: Aufstellung zugelassener, neutraler Kontrollstellen

Rückstandsuntersuchungen und Qualitätsprüfungen

Bei allen Rohprodukten werden Stichproben gezogen und auf Rückstände von unerwünschten Stoffen in akkreditierten Laboratorien untersucht. Verarbeitete Produkte (Fleischerzeugnisse, Fruchtsaft, Bier etc.) müssen in regelmäßigen Abständen ihre Qualität unter Beweis stellen, z. B. bei Qualitätsprüfungen nach den Prüfschemata der DLG oder vergleichbarer Systeme.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer im Qualitätszeichen müssen über ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeiten bei Zeichennutzern und Erzeugern regelmäßig Rechenschaft ablegen. Bei einem jährlichen Audit überprüft der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle, ob alle erforderlichen Kontrollen vollständig und sachgerecht ausgeführt worden sind.

Einbindung in die Verbraucherkampagne



Die Regionalkampagne "Natürlich. VON DAHEIM" möchte die Qualität von Lebensmitteln in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es das Bewusstsein der Verbraucher für hochwertige Produkte zu erhöhen und das Wissen, dass man diese an dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg und Bio-Zeichen baden-Württemberg sowie den geografischen Angaben erkennen kann in der Gesellschaft zu verankern. Die Kampagnenstruktur bedient sich dazu der Erzählkette "Menschen - Produkte und Geschichten". Anhand dessen soll die Qualität und Vielfalt der Lebensmittel und Spezialitäten in allen wichtigen Absatzkanälen erlebbar gemacht und die Besonderheiten der Erzeugnisse dargestellt werden. Die Kampagne umfasst neun Handlungsfelder, auch als „Genuss-Stationen“ bezeichnet:

  • "Schmeck den Süden. Baden-Württemberg"-Gemeinschaftsverpflegung
  • "Schmeck den Süden. Baden-Württemberg"-Gastronomen (inkl. Kooperation mit SWR1-Pfännle)
  • „Schmeck den Süden. Baden-Württemberg“-Aktionswochen im Lebensmitteleinzelhandel
  • Landwirtschaft mit Gesicht
  • „Schmeck den Süden. Baden-Württemberg“- Genusshandwerker
  • Geschützte Originale aus dem Genießerland Baden-Württemberg
  • Regionalinitiativen und -Kooperationen
  • Direktvermarktung, kleine Märkte, Dorf- und Hofläden

Weitere Informationen

Programmbestimmungen „Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg“

Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Qualitätsregelungen 2016 - 2021

Ansprechpartner bei der MBW Marketinggesellschaft:

Allgemeine Fragen: Frau Stefanie Hinderer (Tel.: 0711 666 70 61, Mail: hinderer@mbw-net.de)
Qualitätssicherung: Herr Dr. Rainer Klotz (Tel.: 0711 666 70 92, Mail: klotz@mbw-net.de)

English version

The quality label of the state Baden-Württemberg
(English version of this web page)