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Geografischer Herkunftsschutz

Überblick über die Verfahrensschritte:

  • Zusammenschluss von regionalen Erzeugern / Verarbeitern; Erstellen der Spezifikation und Formulieren des Antrags
  • Einreichen des Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (Gebühr ca. 900 €)
  • Formale und inhaltliche Prüfung durch DPMA; hierzu werden Stellungnahmen von Ministerien und Fachbehörden, Verbänden, Organisationen etc. eingeholt
  • Veröffentlichung im Markenblatt /dreimonatige Einspruchsfrist
  • Erneute Prüfung durch DPMA / Entscheidung
  • Im Erfolgsfall: Weiterleitung des Antrags an Bundesministerium der Justiz (BMJ)
  • Weiterleitung des Antrags durch BMJ an die EU-Kommission
  • Prüfung durch EU-Kommission / Mitteilung des Ergebnisses an Mitgliedsstaat
  • Im Erfolgsfall: Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt
  • Sechsmonatige Einspruchsfrist; aussgeschlossen sind hierbei Einwender aus dem Mitgliedsstaat
  • Im Erfolgsfall: Eintragung in EU-Register

Ablauf des Anmelde- und Eintragungsverfahrens

Antragsteller einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) gemäß VO (EG) 510/2006 bzw. einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) gemäß VO (EG) 509/2006 können Vereinigungen von Erzeugern / Verarbeitern oder in Ausnahmefällen auch juristische und natürliche Personen sein.

Der Antrag zur Anmeldung einer g.g.A. oder g.U. wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München zur Prüfung eingereicht und von diesem im Erfolgsfall an das Bundesministerium für Justiz weitergeleitet.

Die Anmeldung einer g.t.S. erfolgt bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) in Bonn.

 

Weiterführende Informationen