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Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen

Gemeinschaftsbeteiligungen "Schmeck den Süden Baden-Württemberg" werden auf den branchenrelevanten Fachmessen und Verbraucher-
ausstellungen angeboten. Voraussetzung für die Platzierung eines Gemeinschaftsstands ist die Beteiligung von mindestens fünf Unternehmen.
Die Teilnahme steht allen land- und ernährungswirtschaftlichen Firmen mit Sitz in Baden-Württemberg offen.