Kriterien Pflanzliche Produkte
Herkunft:
- Anbau von pflanzlichen Produkten zu 100 % in Baden-Württemberg.
- Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (das Getreide bei Backwaren, das Obst bei Fruchtsaft und das Gemüse bei Gemüsekonserven) aus der Erzeugung in Baden-Württemberg stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Anforderungen der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen.
- Bis zu 10% der Hauptzutat eines Produktes können von außerhalb Baden-Württembergs stammen, wenn das Erzeugnis in Baden-Württemberg nicht in ausreichender Menge verfügbar ist.
Erzeugung:
- Vollumstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau, Umstellungsphase abgeschlossen.
- Kein Einsatz von Klärschlamm im Betrieb
Qualität:
- Obst und Gemüse Handelsklassen E, 1 oder 2
- Apfelsaft /Birnensaft: mind. 48° Oe; mind 6,5 bzw. 5,0 g/l Säure
Patulin < 20 µg/l; HMF < 20 mg/l
Kontrolle:
- Kontrollen zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg erfolgen in der Regel zeitgleich mit den regelmäßigen Kontrollen durch die zugelassenen Bio-Kontrollstellen.
Die Bestimmungen zu den pflanzlichen Produkten mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie Verträge zur Zeichennutzung liegen als Adobe Acrobat Datei (pdf) im Bereich Download Dokumente vor.


