Kriterien Tierische Produkte
Herkunft:
- Tiere müssen spätestens ab dem Alter von 6 Wochen in Baden-Württemberg gehalten werden.
- Die Tiere in der Geflügelfleischerzeugung müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche in Baden-Württemberg gehalten werden.
- Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (Milch bei Milchprodukten) aus der Erzeugung in Baden-Württemberg stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Anforderungen der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen. Bis zu 10% der Hauptzutat eines Produktes können von außerhalb Baden-Württembergs stammen, wenn das Erzeugnis in Baden-Württemberg nicht in ausreichender Menge verfügbar ist.
Erzeugung:
- Vollumstellung des Betriebes, Umstellungsphase abgeschlossen.
- Die Futtermittel müssen nach dem Kreislaufkonzept überwiegend aus der betriebseigenen Erzeugung stammen.
Qualität:
- Rindfleisch: pH 24h < 6,0
- Schweinfleisch: pH 30 min > 5,8
Kontrolle:
- Kontrollen zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg erfolgen in der Regel zeitgleich mit den regelmäßigen Kontrollen durch die zugelassenen Bio-Kontrollstellen.
Die Bestimmungen zu den tierischen Produkten mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie Verträge zur Zeichennutzung liegen als Adobe Acrobat Datei (pdf) im Bereich Download Dokumente vor.


