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Kriterien Tierische Produkte

Herkunft:

  • Tiere müssen spätestens ab dem Alter von 6 Wochen in Baden-Württemberg gehalten werden.
  • Die Tiere in der Geflügelfleischerzeugung müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche in Baden-Württemberg gehalten werden.
  • Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (Milch bei Milchprodukten) aus der Erzeugung in Baden-Württemberg stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Anforderungen der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen. Bis zu 10% der Hauptzutat eines Produktes können von außerhalb Baden-Württembergs stammen, wenn das Erzeugnis in Baden-Württemberg nicht in ausreichender Menge verfügbar ist.

Erzeugung:

  • Vollumstellung des Betriebes, Umstellungsphase abgeschlossen.
  • Die Futtermittel müssen nach dem Kreislaufkonzept überwiegend aus der betriebseigenen Erzeugung stammen.

Qualität:

  • Rindfleisch: pH 24h < 6,0
  • Schweinfleisch: pH 30 min > 5,8

Kontrolle:

  • Kontrollen zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg erfolgen in der Regel zeitgleich mit den regelmäßigen Kontrollen durch die zugelassenen Bio-Kontrollstellen.

 

Die Bestimmungen zu den tierischen Produkten mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie Verträge zur Zeichennutzung liegen als Adobe Acrobat Datei (pdf) im Bereich Download Dokumente vor.

 


Bio aus der Region ist Zukunft – Baden-Württemberg setzt ein Zeichen

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