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Kontrollsystem QZBW

Die drei Stufen des Kontrollsystems: 

  • Betriebliche Eigenkontrollen
  • Neutrale Kontrollen
  • Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle)

 

Betriebliche Eigenkontrollen

Alle teilnehmenden Erzeuger und alle Zeichennutzer sind verpflichtet, ihre Betriebe an Hand von spezifischen Checklisten regelmäßig selbst zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion erfüllt werden.

 

Neutrale Kontrollen

Neutrale Kontrollen erfolgen in vorgegebenen Abständen und in Stichproben durch zugelassene neutrale Prüfeinrichtungen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz in einem Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben. Die neutralen Kontrollen werden nach vorgegebenen Kontrollschemata von allen Prüfeinrichtungen grundsätzlich in gleicher Weise durchgeführt.

 

Akkreditierte neutrale Kontrollstellen im Qualitätszeichen Baden-Württemberg:

Liste neutraler Kontrollstellen

Außerdem werden bei Rohwaren Stichproben gezogen und auf Rückstände von unerwünschten Stoffen in akkreditierten Laboratorien untersucht.

Verarbeitete Produkte (Fleischerzeugnisse, Fruchtsaft, Bier etc.) müssen in regelmäßigen Abständen ihre Qualität unter Beweis stellen, z.B. bei Qualitätsprüfungen nach den Prüfschemata der DLG oder vergleichbarer Systeme.

 

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer im Qualitätszeichen müssen über ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeiten bei Zeichennutzern und Erzeugern regelmäßig Rechenschaft ablegen. Bei einem jährlichen Audit überprüft der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle, ob alle erforderlichen Kontrollen vollständig und sachgerecht ausgeführt worden sind.



Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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