Vertragliche Grundlagen für die Teilnahme am Qualitätszeichen Baden-Württemberg
Sowohl landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe als auch Betriebe in der Lebensmittelverarbeitung müssen vertraglich eingebunden werden. Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträge können bei zugelassenen Lizenznehmern abgeschlossen werden. Lizenznehmer sind in der Regel Verbände oder Einrichtungen und größere Erfassungsunternehmen der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft. Eine aktuelle Aufstellung aller Lizenznehmer erhalten sie hier . Auch bei der MBW Marketinggesellschaft mbH erhalten Sie dazu nähere Auskünfte.
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