Kriterien für Bier
Herkunft:
- Die Herkunft und Erzeugung von Getreide für die Herstellung von Braumalz erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg für Getreide
- Die Brauerei muss ihre Hauptbiersorten nach den Bestimmungen des Qualitätszeichens herstellen. Die Hauptbiersorten umfassen mindestens 80 % der Gesamtproduktion.
- Bei der Herstellung besonderer Biere (z. B. Dunkles) dürfen bis zu 10% Spezialmalz aus nicht in der Baden-Württemberg erzeugtem Getreide verwendet werden
Qualität:
- Qualitätsprüfung nach DLG Prüfkriterien oder vergleichbare Prüfung
Kontrollen:
- Eine Betriebskontrolle bei Brauereien erfolgt mindestens einmal jährlich.
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung BRAUGETREIDE AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" oder "BRAUGERSTE AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden


