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Kriterien für Bier

Herkunft:

  • Die Herkunft und Erzeugung von Getreide für die Herstellung von Braumalz erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg für Getreide
  • Die Brauerei muss ihre Hauptbiersorten nach den Bestimmungen des Qualitätszeichens herstellen. Die Hauptbiersorten umfassen mindestens 80 % der Gesamtproduktion.
  • Bei der Herstellung besonderer Biere (z. B. Dunkles) dürfen bis zu 10% Spezialmalz aus nicht in der Baden-Württemberg erzeugtem Getreide verwendet werden

Qualität:

  • Qualitätsprüfung nach DLG Prüfkriterien oder vergleichbare Prüfung

Kontrollen:

  • Eine Betriebskontrolle bei Brauereien erfolgt mindestens einmal jährlich.

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung BRAUGETREIDE AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" oder "BRAUGERSTE AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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