Kriterien für Erdbeeren
Herkunft:
- Erdbeeren zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
Anbau:
- Die Erzeugung muss dem QS-GAP-Standard entsprechen
- Erzeugung nach der Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau
- Düngung müss nach dem Nährstoffsaldo erfolgen
- Kein Einsatz von Klärschlamm im Betrieb
Qualität:
- Erdbeeren grundsätzlich nur Handelsklasse E und I; Handelsklasse II nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Kontrolle:
- Kontrolle der Zeichennutzer und Erzeuger mind. einmal jährlich
- Rückstandsuntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel bei mind. 35 % der Erzeugerbetriebe
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung „AUS KONTROLLIERTEM ANBAU“ oder "AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU“ verwendet werden


