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Kriterien für Fruchtsaft, Obstmost und Obstwein

Herkunft:

  • Zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
  • Rohware: Verwendung von Kernobst bzw. Rohobst für Mehrfruchtsäfte (Apfel-, Birnen-, Trauben-, Holunder-, Johannisbeer-, Pflaumen- und Kirschsaft) ausschließlich aus Baden-Württemberg

Anbau:

  • Erzeugung nach Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau oder aus Streuobst- und Hausgartenanbau

Qualität:

  • Bei amtlicher Qualitätsprüfung je Prüfkriterium mind. 3,5 Punkte von max. 5 Punkten
  • Zuckergehalt bei Apfel-, Birnen- und Mehrfruchtsäften: mind. 48°Oe
  • Säure: bei Apfelsaft mind. 6,5 g/l, bei Birnensaft mind. 5 g/l, bei Säften aus Äpfeln und Birnen sowie Mehrfruchtsäfte mind. 5,5 g/l
  • Obstmost bzw. Obstwein: mind. 5% Säure/Liter, Gesamt-SO2-Gehalt max. 120mg/l
  • Kein Zusatz von Zucker und Zitronensäure
  • Höchstmengen: Patulin max. 20 µg je Liter, Fumarsäure 5 mg/l, Milchsäure 300 mg/l, Ethanol max. 1,5 g/l, Hydroxymethylfurfural max. 20 mg/l

Kontrollen:

  • Betriebskontrolle mind. einmal jährlich
  • Jährlich zwei amtliche Qualitätsprüfungen (Sensorik, Analytik) bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau, Weinsberg.

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND STREUOBST-ANBAU" verwendet werden

 

 

 


Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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