Kriterien für Fruchtsaft, Obstmost und Obstwein
Herkunft:
- Zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
- Rohware: Verwendung von Kernobst bzw. Rohobst für Mehrfruchtsäfte (Apfel-, Birnen-, Trauben-, Holunder-, Johannisbeer-, Pflaumen- und Kirschsaft) ausschließlich aus Baden-Württemberg
Anbau:
- Erzeugung nach Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau oder aus Streuobst- und Hausgartenanbau
Qualität:
- Bei amtlicher Qualitätsprüfung je Prüfkriterium mind. 3,5 Punkte von max. 5 Punkten
- Zuckergehalt bei Apfel-, Birnen- und Mehrfruchtsäften: mind. 48°Oe
- Säure: bei Apfelsaft mind. 6,5 g/l, bei Birnensaft mind. 5 g/l, bei Säften aus Äpfeln und Birnen sowie Mehrfruchtsäfte mind. 5,5 g/l
- Obstmost bzw. Obstwein: mind. 5% Säure/Liter, Gesamt-SO2-Gehalt max. 120mg/l
- Kein Zusatz von Zucker und Zitronensäure
- Höchstmengen: Patulin max. 20 µg je Liter, Fumarsäure 5 mg/l, Milchsäure 300 mg/l, Ethanol max. 1,5 g/l, Hydroxymethylfurfural max. 20 mg/l
Kontrollen:
- Betriebskontrolle mind. einmal jährlich
- Jährlich zwei amtliche Qualitätsprüfungen (Sensorik, Analytik) bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau, Weinsberg.
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND STREUOBST-ANBAU" verwendet werden


