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Kriterien für Gemüse, Gemüseprodukte, Zwiebeln, Spargel und Kartoffeln

Herkunft:

  • Zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
  • Bei der Herstellung von Gemüseprodukten darf bis zu 10% des Verarbeitungsgemüses aus anderen Regionen stammen

Anbau:

  • Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
  • Erzeugung nach Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau für Gemüse
  • Führen systematischer Aufzeichnungen (Kulturkarte, Schlagkartei)
  • Bodenuntersuchungen auf P-, K- und Mg-Gehalt den pH-Wert sowie den Humusgehalt
  • Jährliche Untersuchung des Nmin-Gehalts im Boden
  • Kein Einsatz von Klärschlamm

Qualität:

  • Frischgemüse und Spargel grundsätzlich nur Handelsklasse E und I; Handelsklasse II nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
  • Kartoffeln Handelsklasse E und I, Zwiebeln Handelsklasse I und II
  • Einhaltung festgelegter produktspezifischer Nitratgrenzwerte
  • Qualitätsprüfung bei Gemüseprodukten (DLG-Prüfung oder vergleichbares) mind. 3,5 Punkte in den einzelnen Prüfmerkmalen sind zu erreichen.

Kontrolle:

  • Zeichennutzer (Großhandel): Kontrolle mind. einmal jährlich
  • Zeichennutzer Direktvermarkter 20% jährlich
  • Erzeuger Frischgemüse jährlich in 20% der Betriebe
  • Erzeuger Verarbeitungsgemüse, Spargel und Zwiebel jährlich in 10% der Betriebe
  • Erzeuger Kartoffeln stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip in der Vegetationsperiode 20% der Betriebe
  • Rückstandsuntersuchung: mind. 10% der Betriebe ein Probe auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel
  • Verarbeitungsgemüse, Zwiebeln und Kartoffeln: Je 1000 t auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel
  • Frischgemüse: Überwachung der Nitratgehalte durch Nitratmonitoring

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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