Kriterien für Gemüse, Gemüseprodukte, Zwiebeln, Spargel und Kartoffeln
Herkunft:
- Zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
- Bei der Herstellung von Gemüseprodukten darf bis zu 10% des Verarbeitungsgemüses aus anderen Regionen stammen
Anbau:
- Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
- Erzeugung nach Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau für Gemüse
- Führen systematischer Aufzeichnungen (Kulturkarte, Schlagkartei)
- Bodenuntersuchungen auf P-, K- und Mg-Gehalt den pH-Wert sowie den Humusgehalt
- Jährliche Untersuchung des Nmin-Gehalts im Boden
- Kein Einsatz von Klärschlamm
Qualität:
- Frischgemüse und Spargel grundsätzlich nur Handelsklasse E und I; Handelsklasse II nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
- Kartoffeln Handelsklasse E und I, Zwiebeln Handelsklasse I und II
- Einhaltung festgelegter produktspezifischer Nitratgrenzwerte
- Qualitätsprüfung bei Gemüseprodukten (DLG-Prüfung oder vergleichbares) mind. 3,5 Punkte in den einzelnen Prüfmerkmalen sind zu erreichen.
Kontrolle:
- Zeichennutzer (Großhandel): Kontrolle mind. einmal jährlich
- Zeichennutzer Direktvermarkter 20% jährlich
- Erzeuger Frischgemüse jährlich in 20% der Betriebe
- Erzeuger Verarbeitungsgemüse, Spargel und Zwiebel jährlich in 10% der Betriebe
- Erzeuger Kartoffeln stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip in der Vegetationsperiode 20% der Betriebe
- Rückstandsuntersuchung: mind. 10% der Betriebe ein Probe auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel
- Verarbeitungsgemüse, Zwiebeln und Kartoffeln: Je 1000 t auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel
- Frischgemüse: Überwachung der Nitratgehalte durch Nitratmonitoring
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden


