Kriterien für Getreide, Getreideerzeugnisse, Backwaren
Herkunft:
- Mahlweizen, Durumweizen, Brauweizen, Braugerste, Roggen, Körnermais, Hafer und Dinkel zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
- Getreidebeimischungen (z.B. für Backwaren) die nicht in der Region erzeugt bzw. angebaut werden können (z.B. Sojaprodukte, Sesamkörner) sind bis zu einem Anteil von 10% zugelassen
Anbau:
- Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
- Erzeugung nach der Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau
- Regelmäßige Bodenuntersuchungen auf P-, K- und Mg-Gehalt und den Nmin-Gehalt sowie Humusgehalt
- Kein Einsatz von Klärschlamm im Betrieb
- Kein Einsatz von Wachstumsregulatoren
Qualität:
- Speisegetreide und Getreideerzeugnisse: max. 14% Feuchte
- Mehl: mind. 650 ml Backvolumen
Kontrolle:
- Kontrolle der Zeichennutzer mind. einmal jährlich
- Erzeuger: Betriebskontrolle jährlich bei 10% der Betriebe sowie jährliche Kontrolle aller Schlagkarteien;
- Mind. eine Rückstandsuntersuchung jährlich je 500 t Getreide
- Qualitätsprüfung bei Backwaren nach DLG-Prüfkriterien oder vergleichbare Prüfung (Mindestqualitätszahl 4,0)
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens für Getreide Getreideerzeugnisse muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden


