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Kriterien für Getreide, Getreideerzeugnisse, Backwaren

Herkunft:

  • Mahlweizen, Durumweizen, Brauweizen, Braugerste, Roggen, Körnermais, Hafer und Dinkel zu 100% in Baden-Württemberg erzeugt
  • Getreidebeimischungen (z.B. für Backwaren) die nicht in der Region erzeugt bzw. angebaut werden können (z.B. Sojaprodukte, Sesamkörner) sind bis zu einem Anteil von 10% zugelassen

Anbau:

  • Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
  • Erzeugung nach der Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau
  • Regelmäßige Bodenuntersuchungen auf P-, K- und Mg-Gehalt und den Nmin-Gehalt sowie Humusgehalt
  • Kein Einsatz von Klärschlamm im Betrieb
  • Kein Einsatz von Wachstumsregulatoren

Qualität:

  • Speisegetreide und Getreideerzeugnisse: max. 14% Feuchte
  • Mehl: mind. 650 ml Backvolumen

Kontrolle:

  • Kontrolle der Zeichennutzer mind. einmal jährlich
  • Erzeuger: Betriebskontrolle jährlich bei 10% der Betriebe sowie jährliche Kontrolle aller Schlagkarteien;
  • Mind. eine Rückstandsuntersuchung jährlich je 500 t Getreide
  • Qualitätsprüfung bei Backwaren nach DLG-Prüfkriterien oder vergleichbare Prüfung (Mindestqualitätszahl 4,0)

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens für Getreide Getreideerzeugnisse muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND KONTROLLIERTEM ANBAU" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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