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Kriterien für Obstbrände

Herkunft:

  • Obst zu 100 % in Baden-Württemberg erzeugt

Anbau:

  • Erzeugung: Nach den Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau von Kernobst oder aus Streuobst- und Hausgartenanbau

Qualität:

  • Erfüllung von mindestens 11,5 Punkten in der 20-Punkte-Skala bei Prämierungen der Klein- und Obstbrennerverbände
  • Höchstmengen in Bezug auf die Gehalte von Methylalkohol und Ethylcarbamat eingehalten
  • Zuckerzusatz ist untersagt

Kontrolle:

  • Zeichennutzer Kontrolle mindestens 25% der Betriebe einmal jährlich
  • Bei Rohware aus integrierter und kontrollierter Erzeugung erfolgt die Anbaukontrolle entsprechend der Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau zur Verwendung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe"
  • Obligatorische Teilnahme an den Prämierungen der Klein- und Obstbrenner mit sensorischer und analytischer Untersuchung oder einer vergleichbaren Qualitätsprüfung (z. B. DLG-Untersuchungen)
  • Analytische Untersuchungen auf den Gehalt von Methylalkohol und Ethylcarbamat

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND STREUOBST-ANBAU" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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