Kriterien für Obstbrände
Herkunft:
- Obst zu 100 % in Baden-Württemberg erzeugt
Anbau:
- Erzeugung: Nach den Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau von Kernobst oder aus Streuobst- und Hausgartenanbau
Qualität:
- Erfüllung von mindestens 11,5 Punkten in der 20-Punkte-Skala bei Prämierungen der Klein- und Obstbrennerverbände
- Höchstmengen in Bezug auf die Gehalte von Methylalkohol und Ethylcarbamat eingehalten
- Zuckerzusatz ist untersagt
Kontrolle:
- Zeichennutzer Kontrolle mindestens 25% der Betriebe einmal jährlich
- Bei Rohware aus integrierter und kontrollierter Erzeugung erfolgt die Anbaukontrolle entsprechend der Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau zur Verwendung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe"
- Obligatorische Teilnahme an den Prämierungen der Klein- und Obstbrenner mit sensorischer und analytischer Untersuchung oder einer vergleichbaren Qualitätsprüfung (z. B. DLG-Untersuchungen)
- Analytische Untersuchungen auf den Gehalt von Methylalkohol und Ethylcarbamat
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "AUS INTEGRIERTEM UND STREUOBST-ANBAU" verwendet werden


