Kriterien für Teigwaren
Herkunft und Erzeugung:
- Die Herkunft und Erzeugung von Getreide für die Herstellung von Teigwaren erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg.
- Eier und Eiprodukte für die Herstellung von Eierteigwaren müssen in Baden-Württemberg erzeugt worden sein.
Qualität:
- Der Eigehalt bei Eierteigwaren muss mindestens 50g/kg höher als in den amtlichen Leitzsätzen für Teigwaren festgelegt bemessen werden.
- Färbende Lebensmittel dürfen als Zutat nur eingesetzt werden, wenn sie in der Verkehrsbezeichnung ausdrücklich genannt, aus natürlicher Herkunft und für den Geschmack der Teigwaren bestimmend sind.
Kontrollen:
- Eine Betriebskontrolle bei Herstellern von Teigwaren erfolgt mindestens einmal jährlich.
- Teigwaren und Eierteigwaren müssen die Qualitätsanforderungen der DLG Prüfbestimmungen in vollem Maße erfüllen, dabei in allen Prüfmerkmalen mindestens 3,5 Punkte und in der Gesamtbewertung mindestens eine Qualitätszahl von 4,0 erreichen
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "Aus integriertem und kontrolliertem Anbau" verwendet werden


