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Kriterien für frische Eier und bunte Eier

Herkunft:

  • Eier aus einer Legehennenhaltung in Baden-Württemberg

Erzeugung:

  • Anschluss an Geflügelgesundheitsdienst oder gleichwertige tierärztliche Betreuung
  • Junghennen aus gegen Salmonellen geimpften Geflügelaufzuchtbetrieben
  • Haltung: Legehennen nicht in Käfigen
  • Futtermittel: Mind. 55% aus Getreide und Getreideprodukten, erzeugt in Baden-Württemberg
  • Zukauf von Misch- und Einzelfuttermittel nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittelherstellern
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
  • Keine Leistungsförderer, keine Speisereste, kein Fischmehl sowie kein Tiermehl oder andere Produkte aus der Tierkörperbeseitigung

Qualität Frische Eier:

  • Güteklasse A Extra, Luftkammer max. 4 mm, Eiklarhöhe mind. 4,5 mm, Dotterindex mind. 45

Besondere Anforderungen Koch- und Färbebetriebe:

  • Produktion in Baden-Württemberg
  • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Hygienekonzeptes
  • Die zur Herstellung bunter Eier verwendeten frischen Eier müssen die Anforderungen des Qualitätszeichens hinsichtlich Herkunft, Erzeugung und Qualität erfüllen.

Herkunftskontrolle:

  • Zeichennutzer führen Aufzeichnungen über Wareneingang und -ausgang: Kontrolle mind. einmal jährlich

Erzeugungskontrolle:

  • Kontrolle von Haltungs- und Fütterungsregelungen mind. einmal jährlich in jedem Erzeugerbetrieb
  • Herkunftsbestätigung des Futtermittelherstellers oder bei eigener Herstellung der Futtermischungen entsprechende Aufzeichnungen des Erzeugers
  • Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer u. a. bei allen Erzeugerbetrieben

Qualitätskontrolle:

  • Qualitätsuntersuchung der Eier mind. einmal jährlich

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung
    „FRISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG“ verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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