Kriterien für frische Eier und bunte Eier
Herkunft:
- Eier aus einer Legehennenhaltung in Baden-Württemberg
Erzeugung:
- Anschluss an Geflügelgesundheitsdienst oder gleichwertige tierärztliche Betreuung
- Junghennen aus gegen Salmonellen geimpften Geflügelaufzuchtbetrieben
- Haltung: Legehennen nicht in Käfigen
- Futtermittel: Mind. 55% aus Getreide und Getreideprodukten, erzeugt in Baden-Württemberg
- Zukauf von Misch- und Einzelfuttermittel nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittelherstellern
- Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
- Keine Leistungsförderer, keine Speisereste, kein Fischmehl sowie kein Tiermehl oder andere Produkte aus der Tierkörperbeseitigung
Qualität Frische Eier:
- Güteklasse A Extra, Luftkammer max. 4 mm, Eiklarhöhe mind. 4,5 mm, Dotterindex mind. 45
Besondere Anforderungen Koch- und Färbebetriebe:
- Produktion in Baden-Württemberg
- Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Hygienekonzeptes
- Die zur Herstellung bunter Eier verwendeten frischen Eier müssen die Anforderungen des Qualitätszeichens hinsichtlich Herkunft, Erzeugung und Qualität erfüllen.
Herkunftskontrolle:
- Zeichennutzer führen Aufzeichnungen über Wareneingang und -ausgang: Kontrolle mind. einmal jährlich
Erzeugungskontrolle:
- Kontrolle von Haltungs- und Fütterungsregelungen mind. einmal jährlich in jedem Erzeugerbetrieb
- Herkunftsbestätigung des Futtermittelherstellers oder bei eigener Herstellung der Futtermischungen entsprechende Aufzeichnungen des Erzeugers
- Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer u. a. bei allen Erzeugerbetrieben
Qualitätskontrolle:
- Qualitätsuntersuchung der Eier mind. einmal jährlich
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung
„FRISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG“ verwendet werden


