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Kriterien für Fleischerzeugnisse

Herkunft und Erzeugung:

  • Die Herkunft und Erzeugung von Fleisch für die Herstellung von Fleischerzeugnissen erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg für die jeweilige Tierart. Das Verarbeitungsfleisch und die sonstigen von Schlachttieren gewonnenen Zutaten müssen grundsätzlich die Qualitätsbestimmungen für Fleisch zur Kennzeichnung mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg erfüllen, mit Ausnahme der Anforderungen an Handelsklassen und pH-Werte.

Qualität:

  • Bei der Herstellung dürfen keine Geschmacksverstärker und Farbstoffe eingesetzt werden. Die Umrötung kann mit Nitritpökelsalz erfolgen.
  • Die Verwendung von zerkleinertem Fleisch < 3 mm (Separatorenfleisch) ist nicht zulässig.

Kontrollen:

  • Eine Betriebskontrolle bei Herstellern von Fleischerzeugnissen erfolgt mindestens einmal jährlich.
  • Der Qualitätsnachweis für Fleischerzeugnisse erfolgt durch jährliche Teilnahme an den Prüfungen der DLG oder vergleichbaren Qualitätsprüfungen des Fleischerhandwerks (z.B. Qualitätswettbewerbe Süffa). Dabei muss mindestens die Gesamtbewertung "Silber" oder eine vergleichbare Bewertung erreicht werden.

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt.
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "FLEISCHERZEUGNISSE AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden.

 

 

 


Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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