Kriterien für Hähnchenfleisch, Putenfleisch und Putenfleischwaren
Herkunft:
- Hähnchen und Puten ab der zweiten Lebenswoche Haltung in Baden-Württemberg
- Rohware für Verarbeitungsprodukte mind. 90% aus Baden-Württemberg
Erzeugung:
- Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
- Reinzuchttiere und Hybridkreuzungen
- Anschluss an Tiergesundheitsdienst oder gleichwertige tierärztliche Betreuung
- Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
- Kein Einsatz von Tiermehl, Fischmehl oder Speiseresten
- Haltung: Bestandsdichte Hähnchen max. 35 kg je m2
- Haltung: Bestandsdichte Puten max. 45 kg je m2
Qualität:
- Hähnchenschlachtkörper, Putenschlachtkörper bzw. Teilstücke der Handelsklasse A
- Hähnchen Grillgewichtsverlust max. 20%
Kontrollen:
- Zeichennutzer: mind. einmal jährlich
- Erzeuger :Kontrollhäufigkeit entsprechend Einstufung der Risikogruppe (zwischen jährlich, alle 2 Jahre oder alle 3 Jahre)
- Salmonellenmonitoring
- Qualitätskontrolle: DLG-Qualitätsprüfung bei Putenfleisch und Putenfleischwaren
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "GEFLÜGELFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden


