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Kriterien für Hähnchenfleisch, Putenfleisch und Putenfleischwaren

Herkunft:

  • Hähnchen und Puten ab der zweiten Lebenswoche Haltung in Baden-Württemberg
  • Rohware für Verarbeitungsprodukte mind. 90% aus Baden-Württemberg

Erzeugung:

  • Sachkundenachweis oder landw. Ausbildung des Betriebsleiters
  • Reinzuchttiere und Hybridkreuzungen
  • Anschluss an Tiergesundheitsdienst oder gleichwertige tierärztliche Betreuung
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
  • Kein Einsatz von Tiermehl, Fischmehl oder Speiseresten
  • Haltung: Bestandsdichte Hähnchen max. 35 kg je m2
  • Haltung: Bestandsdichte Puten max. 45 kg je m2

Qualität:

  • Hähnchenschlachtkörper, Putenschlachtkörper bzw. Teilstücke der Handelsklasse A
  • Hähnchen Grillgewichtsverlust max. 20%

Kontrollen:

  • Zeichennutzer: mind. einmal jährlich
  • Erzeuger :Kontrollhäufigkeit entsprechend Einstufung der Risikogruppe (zwischen jährlich, alle 2 Jahre oder alle 3 Jahre)
  • Salmonellenmonitoring
  • Qualitätskontrolle: DLG-Qualitätsprüfung bei Putenfleisch und Putenfleischwaren

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "GEFLÜGELFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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