Kriterien für Lammfleisch und Gehegewildfleisch
Herkunft:
- Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendem Bundesland
- Mast ab der 6. Lebenswoche in Baden-Württemberg
- Wanderschäferherden Hauptstandort in Baden-Württemberg, dürfen sich bis zu 3 Monate in einer angrenzenden Region aufhalten
Erzeugung:
- Sachkundenachweis des Tierhalters erforderlich
- Gehegewild: Dam-, Rot- und Muffelwild
- Fütterung: Überwiegend betriebseigene Futtermittel
- Zukauf von Misch- und Eizelfuttermittel nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittelherstellern
- Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
- Haltung: Tierbestand unter tierärztlicher Betreuung (Betreuungsvertrag), Arzneimittel-Kontrollbuch führen
Qualität:
- Lämmer Schlachtalter max. 8 Monate
- Gehegewild Schlachtalter max. 22 Monate
- pH24-Wert <6,0
Kontrolle:
- Zeichennutzer Betriebskontrolle einmal jährlich
- Messung des pH-Werts bei Gehegewild
- Erzeugungskontrolle einmal jährlich
- Lämmer: Gewebeuntersuchung je 1.000 Tiere auf Rückstände und Schadstoffe
- Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 200 Schlachtlämmer
- Gehegewild: Mindestens einmal jährlich je Betrieb eine Urinprobe, sowie eine Gewebeprobe
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "LAMMFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" bzw. "GEHEGEWILDFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden


