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Kriterien für Lammfleisch und Gehegewildfleisch

Herkunft:

  • Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendem Bundesland
  • Mast ab der 6. Lebenswoche in Baden-Württemberg
  • Wanderschäferherden Hauptstandort in Baden-Württemberg, dürfen sich bis zu 3 Monate in einer angrenzenden Region aufhalten

Erzeugung:

  • Sachkundenachweis des Tierhalters erforderlich
  • Gehegewild: Dam-, Rot- und Muffelwild
  • Fütterung: Überwiegend betriebseigene Futtermittel
  • Zukauf von Misch- und Eizelfuttermittel nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittelherstellern
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
  • Haltung: Tierbestand unter tierärztlicher Betreuung (Betreuungsvertrag), Arzneimittel-Kontrollbuch führen

Qualität:

  • Lämmer Schlachtalter max. 8 Monate
  • Gehegewild Schlachtalter max. 22 Monate
  • pH24-Wert <6,0

Kontrolle:

  • Zeichennutzer Betriebskontrolle einmal jährlich
  • Messung des pH-Werts bei Gehegewild
  • Erzeugungskontrolle einmal jährlich
  • Lämmer: Gewebeuntersuchung je 1.000 Tiere auf Rückstände und Schadstoffe
  • Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 200 Schlachtlämmer
  • Gehegewild: Mindestens einmal jährlich je Betrieb eine Urinprobe, sowie eine Gewebeprobe

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "LAMMFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" bzw. "GEHEGEWILDFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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