Kriterien für Rindfleisch und Kalbfleisch
Herkunft:
- Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendem Bundesland
- Ab 6. Lebenswoche Mast in Baden-Württemberg
Erzeugung:
- Tierschutzgerechte Haltung und Pflege
- Tiere: Zweinutzungsrasse oder Fleischrasse, sowie Kreuzung aus diesen Rassen
- Betreuungsvertrag mit Tierarzt (Fachkenntnis TierhalteungshygieneVO)
- Arzneimittel-Kontrollbuch ist zu führen
- Überwiegend betriebseigene Futtermittel
- Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
- Zukauf von Futtermischungen nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittel-herstellern
- Fütterung der Mastkälber mit Vollmilch oder Milchaustauscher, ab dem 8. Lebenstag zusätzlich Raufutter
Qualität:
- Schlachtalter Jungbullen nicht älter als 22 Monate und nicht mehr als 400 kg Schlachtgewicht
- Bei Ochsen und Färsen darf das Lebensalter nicht höher als 28 Monate sein
- Schlachtgewicht bei Ochsen 280 kg - 360 kg, bei Färsen 260 kg - 320 kg
- Schlachtgewicht bei Kälbern nicht über 140 kg
- Rinder / Kälber der Handelsklassen E2, E3, U2, U3, R2 und R3
- Färsen und Kälber in Ausnahme Handelsklasse O
- Messen des pH-Werts
- Urinuntersuchung auf Rückstände von Arzneimitteln je 100 Rinder
- Rückstandsuntersuchungen bei Mastkälbern zusätzlich aus Blut- und Haarproben
Kontrolle:
- Zeichennutzer: Kontrolle mind. einmal jährlich
- Erzeugungskontrolle mind. Jährlich.
- Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 100 Schlachttiere
- Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer / Antibiotika
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "RINDFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden


