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Kriterien für Rindfleisch und Kalbfleisch

Herkunft:

  • Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendem Bundesland
  • Ab 6. Lebenswoche Mast in Baden-Württemberg

Erzeugung:

  • Tierschutzgerechte Haltung und Pflege
  • Tiere: Zweinutzungsrasse oder Fleischrasse, sowie Kreuzung aus diesen Rassen
  • Betreuungsvertrag mit Tierarzt (Fachkenntnis TierhalteungshygieneVO)
  • Arzneimittel-Kontrollbuch ist zu führen
  • Überwiegend betriebseigene Futtermittel
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
  • Zukauf von Futtermischungen nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittel-herstellern
  • Fütterung der Mastkälber mit Vollmilch oder Milchaustauscher, ab dem 8. Lebenstag zusätzlich Raufutter

Qualität:

  • Schlachtalter Jungbullen nicht älter als 22 Monate und nicht mehr als 400 kg Schlachtgewicht
  • Bei Ochsen und Färsen darf das Lebensalter nicht höher als 28 Monate sein
  • Schlachtgewicht bei Ochsen 280 kg - 360 kg, bei Färsen 260 kg - 320 kg
  • Schlachtgewicht bei Kälbern nicht über 140 kg
  • Rinder / Kälber der Handelsklassen E2, E3, U2, U3, R2 und R3
  • Färsen und Kälber in Ausnahme Handelsklasse O
  • Messen des pH-Werts
  • Urinuntersuchung auf Rückstände von Arzneimitteln je 100 Rinder
  • Rückstandsuntersuchungen bei Mastkälbern zusätzlich aus Blut- und Haarproben

Kontrolle:

  • Zeichennutzer: Kontrolle mind. einmal jährlich
  • Erzeugungskontrolle mind. Jährlich.
  • Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 100 Schlachttiere
  • Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer / Antibiotika

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "RINDFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden

Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

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