Bildleiste

Kriterien für Schweinefleisch

 Herkunft:

  • Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendes Bundesland
  • Mast ab 6. Lebenswoche in Baden-Württemberg

Erzeugung:

  • Tiere: weibliche und kastrierte männliche Reinzucht- und Kreuzungstiere
  • Betreuungsvertrag mit Tierarzt (Fachkenntnis TierhalteungshygieneVO)
  • Überwiegend betriebseigene Futtermittel
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
  • Zukauf von Futtermischungen nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittel-herstellern
  • Keine Fütterung von Speiseresten, Fischmehl und Tiermehl

Qualität:

  • Handelsklasse E und U
  • pH-Wert nach 30 min > 5,8

Kontrolle:

  • Zeichennutzer Kontrolle mind. einmal jährlich
  • Erzeuger Kontrolle gemäß Risikoeinstufung jährlich bis dreijährig.
  • Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 100 Schlachtschweine
  • Salmonellenüberwachung
  • Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer / Antibiotika

Zeichenverwendung:

  • Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
  • Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "SCHWEINEFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden

 

 


Das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich zum geschützen Bereich anzumelden: