Kriterien für Schweinefleisch
Herkunft:
- Geburt in Baden-Württemberg oder angrenzendes Bundesland
- Mast ab 6. Lebenswoche in Baden-Württemberg
Erzeugung:
- Tiere: weibliche und kastrierte männliche Reinzucht- und Kreuzungstiere
- Betreuungsvertrag mit Tierarzt (Fachkenntnis TierhalteungshygieneVO)
- Überwiegend betriebseigene Futtermittel
- Die eingesetzten Futtermittel müssen der Positivliste für Einzelfuttermittel entsprechen
- Zukauf von Futtermischungen nur von registrierten und zugelassenen (QS) Futtermittel-herstellern
- Keine Fütterung von Speiseresten, Fischmehl und Tiermehl
Qualität:
- Handelsklasse E und U
- pH-Wert nach 30 min > 5,8
Kontrolle:
- Zeichennutzer Kontrolle mind. einmal jährlich
- Erzeuger Kontrolle gemäß Risikoeinstufung jährlich bis dreijährig.
- Urinuntersuchung auf Hemmstoffe je 100 Schlachtschweine
- Salmonellenüberwachung
- Futtermitteluntersuchung auf Leistungsförderer / Antibiotika
Zeichenverwendung:
- Eindeutig und unverkennbar dem Produkt zuordenbar bzw. in Verbindung mit dem Produkt
- Bei Verwendung des Zeichens muss die Austauscherklärung "SCHWEINEFLEISCH AUS KONTROLLIERTER ERZEUGUNG" verwendet werden


