Was ist eine g.g.A.?
Produkte, die als geschützte geografische Angabe im EU-Register eingetragen sind, zeigen eine enge Verbindung zur Region. Mindestens eine der Herstellungsstufen muss im definierten geografischen Gebiet stattfinden. Das Agrarerzeugnis oder Lebensmittel muss also im Herkunftsgebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.
g.g.A. Produkte aus Baden-Württemberg:
- Schwarzwälder Schinken
- Schwäbisch Hällisches Qualitätsschweinefleisch
- Tomaten/ Gurken/ Blattsalate/ Feldsalate von der Insel Reichenau
- Schwarzwald-Forelle
- Tettnanger Hopfen
- Schwäbische Maultasche
- Schwäbische Spätzle/ Schwäbische Knöpfle
- Filderkraut/ Filderspitzkraut
- Höri Bülle
- Schwarzwälder Mirabellenwasser
- Schwarzwälder Zwetschgenwasser
- Schwarzwälder Himbeergeist
- Schwarzwälder Williamsbirne
- Schwarzwälder Kirschwasser