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Das Eintragungsverfahren


Löwe BW als Trennelement


Der erste Schritt zum Herkunftsschutz ist ein Antrag für die Eintragung des Produktes. Das Verfahren wird in der VO (EG) Nr. 1151/2012 beschrieben und kann nur durch Vereinigungen gestellt werden. Wesentliches Element ist die detaillierte Spezifikation, in der die charakteristischen Merkmale des Erzeugnisses, des geografischen Gebietes und des speziellen Herstellungsverfahrens als verpflichtend erklärt werden.

In Baden-Württemberg kann die MBW (Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Baden-Württemberg) in dieser Phase des Verfahrens das Antragsverfahren unterstützend begleiten.

Der Antrag zur Eintragung nach der VO (EG) Nr. 1151/2012 ist auf nationaler Ebene beim deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Mit der Veröffentlichung der Spezifikation beginnt das Verfahren auf nationaler Ebene. Bei erfolgreichem Abschluss des nationalen Verfahrensabschnittes wird der Antrag an die EU weitergeleitet.

Sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene besteht für alle, die ein berechtigtes Interesse haben, die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Auf nationaler Ebene besteht diese Möglichkeit für Ansässige in Deutschland (§131 MarkenG), auf EU-Ebene für Einsprüche aus anderen Ländern (Art. 51 VO (EG) Nr. 1151/2012). Nach Abschluss des Verfahrens wird die Eintragung der geografisch geschützten Angabe bzw. der geschützten Ursprungsbezeichnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung kann dann von allen Unternehmen der eingetragene Name genutzt werden, wenn sie an einem Kontrollsystem teilnehmen.

Zu den Vorteilen einer Eintragung zählen vor allem der EU- weite Schutz, die zentrale Anlaufstelle gegenüber EU, Verbraucher und Handel, die Bündelung finanzieller Ressourcen für Marketingmaßnahmen, die Förderung von regionaler und lokaler Identität, der Rückfluss der Marketing-Investitionen sowie die in der Region verbleibende Wertschöpfung.

Durch die Eintragung ergeben sich zusätzliche Chancen für die Erzeuger, wie beispielsweise die Finanzierung von Absatzfördermaßnahmen und die damit verbundene Erschließung neuer Märkte, die Einigung auf gemeinsame Qualitätsstandards, Strategien und Marketing sowie das koordinierte Auftreten gegen Nachahmungen und irreführende Bezeichnungen.